1987 wurde durch Verordnung das Nationalkomitee 4. und 5. Mai eingesetzt, das seither die Nationale Gedenkfeier am Volkstrauertag (4. Mai) und die Feierlichkeiten am Befreiungstag (5. Mai) organisiert.

Auftrag des Nationalkomitees
Das Nationalkomitee hat die folgenden Aufgaben:
- Inhaltliche Ausrichtung des Gedenkens und Feierns
- Organisation der jährlichen Nationalen Gedenkfeier am 4. Mai
- Organisation der jährlichen Nationalen Feier zum Befreiungstag am 5. Mai
- Information und Aufklärung mit dem Ziel, die Erinnerungskultur zu stärken und die Beteiligung an den Feiern und Gedenkveranstaltungen zu fördern
- Unterstützung der Koordination nationaler und lokaler Veranstaltungen